In der 5., 7. und 9. Klasse wird jeweils für zwei Jahre der Klassenelternbeirat gewählt. Er besteht aus einer/ einem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern.
Der/ die Vorsitzende des Klassenelternbeirats hat folgende Aufgaben:
Er/ Sie
- hält regelmäßigen Gesprächskontakt zur Klassenlehrerin bzw. zum Klassenlehrer
- beruft Elternversammlungen ein und leitet diese (in der Regel ein Mal pro Halbjahr)
- führt die Beschlüsse der Elternversammlungen durch
- beruft den Elternbeirat ein und leitet ihn
- führt Beschlüsse des Klassenelternbeirats durch
- unterbreitet Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern gegenüber den Klassenlehrkräften und der Schulleitung
- vermittelt zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung
- wirkt in der Klassenkonferenz mit
- nimmt an Zeugnis- und Versetzungskonferenzen teil
- arbeitet im Schulelternbeirat mit
Das IQSH hat eine Broschüre mit Anregungen und Hinweisen für die Gestaltung von Elternversammlungen veröffentlicht.
Interessierte Eltern finden diese nachfolgend als PDF-Dokument: IQSH-Broschüre
Die Kontaktdaten der Klassenelternbeiräte unserer Schule werden im Sekretariat vermittelt.